Karwoth und Partner
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Allgemeine Lieferbedingungen

Lieferbedingungen der Firma Karwoth Feinwerkmechanik für Stanz-, Umform-, DG und SG- Werkzeuge sowie für Konstruktionen, Materialien, Apparate, Geräte und Zubehör, die in diesen Bereichen Anwendung finden.

1. Auftragserstellung. Angebote sind stets freibleibend. Der Auftrag gilt als erteilt, wenn er vom Lieferer schriftlich bestätigt ist. Ergänzungen, Abänderungen oder mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Lieferers.

Der Besteller übernimmt für die von ihm zu liefernden Unterlagen, wie Zeichnungen, Lehren, Muster oder dergleichen volle Verbindlichkeiten. Mündliche Angaben über Abmessungen und dergleichen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

2. Preise. Die Preise verstehen sich ab Werk und schließen Fracht, Porto und Wertsicherung nicht ein. Das gleiche gilt bei vereinbarten Teillieferungen und Eilsendungen. Der Mindestpreis für Werkzeugbestellung beträgt EUR 40,00 netto.

Verpackungen oder Versand erfolgen nach bestem Ermessen, aber ohne Verbindlichkeit des Lieferers. Bei allgemeiner Erhöhung der Produktionskosten bleiben Preisänderungen vorbehalten. An Angebotspreise halten wir uns einen Monat gebunden.

3. Zahlungsbedingungen. Falls in der schriftlichen Bestätigung des Lieferers nicht anders vereinbart, sind Zahlungen in EUR ohne jeden Abzug frei Zahlstelle in bar oder auf ein Konto des Lieferers unbar spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum zu leisten.

Bei verspäteter Zahlung werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Zinsen in Höhe von 5 % über den jeweiligen Diskontsatz derjenigen Landesbank berechnet, der für die Lieferfirma zuständig ist, mindestens jedoch 10 %. Im Falle einer berechtigten Mahnung erheben wir Mahngebühren in Höhe von EUR 6,00/ Mahnung. Bei Scheckeinreichung müssen wir eine Gebühr von EUR 3,00 berechnen.

Lieferung an dem Lieferer unbekannte Firmen erfolgt nur gegen Voreinsendung des Betrags oder unter Nachnahme als Wertsendung. Bei Zahlungseinstellung oder Konkurs des Bestellers ist die Kaufpreisforderung sofort fällig. Die Zurückhaltung der Zahlungen oder Aufrechnung wegen irgendwelcher Gegenansprüche oder Einwendungen des Bestellers sind ausgeschlossen.

4. Lieferzeit. Die Lieferfirma ist bestrebt, nach besten Kräften gewünschte Lieferfristen einzuhalten. Verbindlichkeiten für sie im Falle der Überschreitung der Frist entstehen jedoch nicht. Insbesondere ist jeder Anspruch des Bestellers auf Ersatz von Verzugsschäden ausdrücklich ausgeschlossen.

5. Versand. Der Versand erfolgt auf eigene Gefahr des Bestellers. Auf dem Transport abhanden gekommene oder beschädigte Ware werden vom Lieferer nur auf Grund einer neuen Bestellung gegen Rechnung der jeweils gültigen Preis ersetzt. Versicherungen gegen Transportschäden übernimmt der Lieferer bei ausdrücklichem Auftrag des Bestellers für dessen Rechnung nach bestem Ermessen. Abweichung vom Versandzettel oder der Rechnung sind unverzüglich nach Empfang der Ware dem Lieferer schriftlich zu melden.

6. Mängelhaftung. A) für Werkzeuge und Vorrichtungen: Fehlerhafte Werkzeuge und Vorrichtungen werden innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist kostenlos ersetzt. Reklamationen müssen jedoch innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung mit Einsendung von Beweisstücken schriftlich erfolgen. Wenn nicht innerhalb der Frist begründete Mängelrügen erhoben werden, erlöscht jeder Gewährleistungsanspruch.

Für Werkzeuge und Vorrichtungen, die nach der Art ihrer Verwendung einem vorzeitlichen Verbrauch unterliegen, wird keine Haftung übernommen, ferner nicht für Schäden infolge natürlicher Abnutzung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermässiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, chemischer, elektronischer oder elektrischer Einflüsse, Witterungs- oder anderer Natureinflüsse. Für Fehler, die durch unrichtige oder undeutliche Angaben des Bestellers hervorgerufen werden, übernimmt der Lieferer keine Haftung.

Etwaige Mängel berechtigen nicht zur Schadensersatzansprüchen, Preisminderung oder Zahlungsverweigerung, sondern nur zur Forderung einer Ersatzlieferung. Schadensersatzansprüche sind in allen Fällen auch wegen verspäteter Lieferung ausgeschlossen. Bei Transortlichen ist ein post- oder bahnamtlicher Befund vor Übernahme der Sendung aufnehmen zu lassen und mit der Schadensmeldung unverzüglich einzusenden.

Anderweitige Ansprüche des Bestellers irgendwelcher Art, insbesondere solche auf Wandlung, Minderung oder Schadensersatz, sind ausgeschlossen. Bei unberechtigten Mahnrügen, die umfangreiche Nachprüfungen verursachen, können die Kosten der Prüfung dem Besteller in Rechnung gestellt werden.

7. Recht des Lieferers auf Rücktritt. Für den Fall nachträglich sich herausstellender Unmöglichkeit der Ausführung einer Bestellung und für den Fall unvorhergesehner Ereignisse, sofern sie sich auf den Betrieb des Lieferers erheblich auswirken, steht dem Lieferer das Recht zu, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Schadensansprüche des Bestellers wegen eines solchen Rücktritts bestehen nicht. Will der Lieferer vom Rücktritt Gebrauch machen, so hat er dies nach Erkenntnis der Notwendigkeit dem Besteller unverzüglich mitzuteilen.

8. Entgegenstehende Einkaufsbedingungen. Lieferbedingungen des Bestellers, die mit diesen hier enthaltenen Bedingungen in Widerspruch stehen, sind für den Lieferer unverbindlich, auch wenn sie der Bestellung zugrunde gelegt werden und der Lieferer ihrem Inhalt ausdrücklich widersprochen hat.

9. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsinhalt sich unmittelbar ergebenden Streitigkeiten, auch bei Wechselklage, ist der Hauptsitz des Liefereres.

10. Verlängerter Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung, gilt als vereinbart, falls nicht gesonderte Verträge abgeschlossen wurden.

(C) 2008 Karwoth und Partner - Nutzungsbedingungen